Historisches Gebäude in Fribourg, Schweiz – Immobilienrecht Kanzlei

Real-estate law mit Schweizer Präzision

Ob Immobilienkauf, Grundstücksstreit oder Baurechtsvertrag – unsere Kanzlei in Fribourg begleitet Sie mit tiefgreifender Expertise durch jede juristische Herausforderung rund um Ihr Eigentum.

18+ Jahre Erfahrung
1 200+ Abgeschlossene Fälle
97 % Mandantenzufriedenheit
Erstgespräch vereinbaren

So arbeiten wir für Sie

Transparenz und Effizienz stehen bei uns im Mittelpunkt. Jeder Mandatsfall folgt einem klar strukturierten Ablauf, damit Sie jederzeit wissen, wo Sie stehen.

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Erstgespräch und Analyse

In einem persönlichen oder telefonischen Gespräch erfassen wir Ihre Situation. Wir analysieren Grundbuchauszüge, Verträge und relevante Dokumente, um ein vollständiges Bild zu erhalten. Dieses Erstgespräch ist unverbindlich und hilft uns, den Umfang Ihres Anliegens einzuschätzen.

2

Strategieentwicklung

Basierend auf der Analyse erarbeiten wir eine massgeschneiderte Rechtsstrategie. Ob aussergerichtliche Einigung, Vertragsgestaltung oder Klageerhebung – wir wägen Risiken und Chancen sorgfältig ab und besprechen alle Optionen offen mit Ihnen.

3

Umsetzung und Verhandlung

Wir vertreten Ihre Interessen gegenüber Gegenparteien, Notaren, Behörden und Gerichten. Dabei halten wir Sie laufend über den Fortschritt informiert und reagieren schnell auf neue Entwicklungen im Verfahren.

4

Abschluss und Nachbetreuung

Nach erfolgreichem Abschluss sichern wir alle Ergebnisse rechtlich ab. Wir prüfen Grundbucheinträge, archivieren Dokumente und stehen Ihnen auch nach Mandatsende für Rückfragen zur Verfügung.

Unsere Leistungen im Immobilienrecht

Wir decken das gesamte Spektrum des Schweizer Immobilienrechts ab – von der Vertragsgestaltung bis zur Prozessführung vor Gericht.

Immobilientransaktionen

Wir begleiten Käufe und Verkäufe von Liegenschaften, prüfen Kaufverträge, koordinieren mit dem Notariat und stellen sicher, dass der Grundbucheintrag korrekt erfolgt. Unsere Due-Diligence-Prüfung schützt Sie vor versteckten Lasten und Altlasten.

Grundstücksrecht und Dienstbarkeiten

Wir beraten bei der Begründung, Änderung und Löschung von Grunddienstbarkeiten wie Wegrechten, Bauverboten oder Näherbaurechten. Auch bei Grenzstreitigkeiten zwischen Nachbarn finden wir pragmatische Lösungen.

Miet- und Pachtrecht

Ob Mietvertragsprüfung, Mietzinsanfechtung oder Kündigung – wir vertreten sowohl Vermieter als auch Mieter. Wir kennen die kantonalen Schlichtungsbehörden in Fribourg und bereiten Sie optimal auf Verhandlungen vor.

Baurecht und Baubewilligungen

Wir unterstützen Bauherren und Investoren bei der Einholung von Baubewilligungen, bei Einsprachen gegen Bauprojekte und bei der Ausgestaltung von Baurechtsverträgen. Unsere Erfahrung mit den Freiburger Baubehörden ist Ihr Vorteil.

Stockwerkeigentum

Die Begründung und Verwaltung von Stockwerkeigentum erfordert präzise Reglemente. Wir erstellen Begründungsakte, Nutzungsordnungen und Erneuerungsfonds-Regelungen und beraten Stockwerkeigentümergemeinschaften bei internen Konflikten.

Immobilienstreitigkeiten

Bei Konflikten rund um Sachmängel, Eigentumsansprüche oder Nachbarrecht vertreten wir Sie vor den Freiburger Gerichten. Unsere Prozessführung kombiniert strategisches Geschick mit fundierter Kenntnis der kantonalen Zivilprozessordnung.

Häufig gestellte Fragen

Unser Erstgespräch von bis zu 30 Minuten ist kostenlos und unverbindlich. Dabei klären wir den Sachverhalt und schätzen den Aufwand ein. Anschliessend erhalten Sie eine transparente Honorarofferte, bevor wir tätig werden.
Vom unterzeichneten Kaufvertrag bis zum Grundbucheintrag vergehen in der Regel vier bis acht Wochen. Die Dauer hängt von der Komplexität der Transaktion, der Finanzierung und der Bearbeitungszeit des Grundbuchamts ab. Wir koordinieren alle Beteiligten, um Verzögerungen zu minimieren.
Ja, grundsätzlich ist Schweizer Immobilienrecht auf Bundesebene geregelt, sodass wir in der gesamten Schweiz beraten können. Bei kantonalen Besonderheiten – etwa im Baubewilligungsverfahren – arbeiten wir bei Bedarf mit lokalen Partnerkanzleien zusammen.
Bei Sachmängeln, die der Verkäufer arglistig verschwiegen hat, stehen Ihnen Gewährleistungsansprüche zu – auch wenn ein Haftungsausschluss im Vertrag vereinbart wurde. Wir prüfen die Sachlage, sichern Beweise und setzen Ihre Ansprüche auf Minderung oder Wandelung durch.
Rechtlich ist ein Anwalt nicht vorgeschrieben, da der Notar den Kaufvertrag beurkundet. Allerdings vertritt der Notar keine Partei. Ein spezialisierter Immobilienanwalt prüft den Vertrag in Ihrem Interesse, deckt Risiken auf und verhandelt günstigere Konditionen – eine Investition, die sich bei einer so grossen Anschaffung schnell auszahlt.

Erstgespräch vereinbaren

Schildern Sie uns Ihr Anliegen – wir melden uns innert 24 Stunden bei Ihnen.

40495 Industriestrasse, 1700 Fribourg, Fribourg, Switzerland

Bürozeiten: Mo–Fr, 08:30–17:30 Uhr

Luftaufnahme der Altstadt von Fribourg, Schweiz